top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

HALDELAIN GMBH

1. GELTUNGSBEREICH

der Haldelain GmbH gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.

Sofern in einer Offerte, in einem Vertrag oder im Rahmen einer projektspezifischen Vereinbarung abweichende Regelungen festgelegt wurden, gehen diese den vorliegenden AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese von Haldelain ausdrücklich mündlich oder schriftlich akzeptiert wurden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte schriftlich, per E-Mail, mündlich oder durch tatsächliche Beauftragung angenommen wird.

Die Annahme einer Offerte ist verbindlich.

Massgebend sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in dieser Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen

  2. die Offerte bzw. Auftragsbestätigung

  3. diese AGB

3. LEISTUNGEN

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung. Zusatzleistungen, Mehraufwand, nachträgliche Änderungen oder Leistungen, die nicht ausdrücklich offeriert wurden, werden separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, Haldelain alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Haldelain berechtigt, vereinbarte Termine und Deadlines entsprechend zu verschieben. Allfälliger Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, kann zusätzlich verrechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. PREISE UND ZAHLUNG

Es gelten die in der Offerte oder Vereinbarung festgelegten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Haldelain behält sich vor, je nach Projekt Akonto- oder Teilrechnungen zu stellen. Dies würde vor Offertenbestätigung zuerst kommuniziert werden.

6. ZAHLUNGSVERZUG

Bei nicht fristgerechter Zahlung kann Haldelain zwei Zahlungserinnerungen mit jeweils 10 Tagen Nachfrist versenden.

Erfolgt auch danach keine Zahlung, ist Haldelain berechtigt, eine Mahngebühr von 5 % des offenen Rechnungsbetrags bzw. der offenen Monatsrate zu erheben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusätzlich kann der gesetzliche Verzugszins geltend gemacht werden. Bei ausbleibender Zahlung ist Haldelain zudem berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offenstehender Beträge zu pausieren.

7. STORNIERUNG VON EINZELPROJEKTEN

Bei einmaligen Projekten ist die Annahme einer Offerte verbindlich. Wird ein Projekt nach Auftragsbestätigung durch den Kunden storniert, ist Haldelain berechtigt, aufgrund bereits reservierter Kapazitäten und geleisteter Vorbereitungen eine Stornierungsgebühr von 50 % des vereinbarten Projektpreises zu verrechnen. Bereits erbrachte Leistungen oder bereits angefallene Fremdkosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

8. MONATSMANDATE UND VORZEITIGE AUFLÖSUNG

Bei Monatsmandaten bzw. vertraglich vereinbarten längerfristigen Zusammenarbeiten werden bereits vor Start interne Ressourcen reserviert sowie konzeptionelle und organisatorische Vorbereitungen getroffen.

Wünscht der Kunde eine vorzeitige Auflösung eines laufenden befristeten Vertrags, kann Haldelain nach eigenem Ermessen einer solchen Auflösung zustimmen.

Sofern Haldelain einer vorzeitigen Auflösung zustimmt, kann Haldelain eine pauschale Abgeltung verlangen:

  • 3 Monatsraten, wenn die vertragliche Restlaufzeit im Zeitpunkt des Auflösungswunsches nicht mehr als 12 Monate beträgt

  • 4 Monatsraten, wenn die vertragliche Restlaufzeit im Zeitpunkt des Auflösungswunsches mehr als 12 Monate beträgt

Diese Regelung dient der Abgeltung bereits vorgenommener Vorleistungen, Konzeptarbeiten, reservierter Kapazitäten und interner Aufwände.

Ein Anspruch des Kunden auf eine vorzeitige Vertragsauflösung besteht nicht. Ob Haldelain eine solche Möglichkeit gewährt, liegt im Ermessen von Haldelain.

9. KÜNDIGUNG DURCH HALDELAIN

Haldelain ist berechtigt, laufende Verträge mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen, wenn die Zusammenarbeit aus Sicht von Haldelain nicht mehr zielführend ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zahlungen wiederholt verspätet oder nicht erfolgen, der Kunde seinen Mitwirkungspflichten wiederholt nicht nachkommt, notwendige Inhalte, Freigaben oder Informationen trotz Hinweis ausbleiben oder eine professionelle und effiziente Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet ist. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwände bleiben in jedem Fall geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. NUTZUNGSRECHTE

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das Recht, die final gelieferten und freigegebenen Endprodukte in vollem Umfang zu nutzen. Sämtliche Rechte an Konzepten, Ideen, Rohdaten, offenen Arbeitsdateien, Projektdateien und nicht finalen Zwischenständen verbleiben bei Haldelain, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11. ROHDATEN

Projektrohdaten wie unbearbeitete Bilder, Videos, Audiodateien oder offene Projektdateien sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vereinbarten Standardleistung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Sofern Haldelain einer Herausgabe zustimmt, können Rohdaten wie folgt erworben werden:

  • bei Einzelprojekten zu 10 % des Projektpreises

  • bei Monatsmandaten zu 10 % der jeweiligen Monatsrate für die im betreffenden Monat produzierten Rohdaten

Ein genereller Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten besteht nicht.

12. REFERENZNUTZUNG

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Haldelain berechtigt, fertiggestellte Arbeiten, veröffentlichte Inhalte, Projektausschnitte sowie Cases und Case Studies für Eigenwerbung zu verwenden.

Dies gilt insbesondere für die Nutzung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Portfolios sowie auf Plattformen wie Instagram, TikTok, LinkedIn oder ähnlichen Kanälen.

13. VERTRAULICHKEIT UND KUNDENDATEN

Haldelain verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Kundendaten mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben. Kundendaten werden ausschliesslich im Rahmen der Zusammenarbeit und nur soweit bearbeitet, wie dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, sofern nichts anderes vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist. Haldelain trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz von Kundendaten und vertraulichen Informationen.

14. HAFTUNG

Haldelain haftet nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden infolge verspäteter Mitwirkung des Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist Bern, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand vorgeht.

bottom of page